Brief der Bundeskanzlerin
28. März 2008
Friedrich Darge, Mitglied des Vorstands des ADFC Dresden, hat zur Thematik „Welterbekonvention in nationales Recht transformieren“ einen Brief an die Bundeskanzlerin formuliert. Er fordert darin, den Bau der Waldschlößchenbrücke zu stoppen, eine einvernehmliche Lösung mit der UNESCO zu ermöglichen und die Welterbekonvention in nationales Recht zu transformieren.
Im Antwortschreiben an Friedrich Darge weist die Bundeskanzlerin zunächst darauf hin, dass „der Bund nur an die Verantwortlichen vor Ort appellieren, nicht aber selbst mit Weisungen oder Anordnungen eingreifen [kann].“ Gleichwohl betont sie, dass „die UNESCO-Welterbekonvention bereits [1976] wirksam in innerstaatliches Recht übertragen worden [ist] und alle staatlichen Ebenen in Deutschland – Bund, Länder und Gemeinden – gleichermaßen [bindet].“
Thomas Löser, Sprecher des Vereins „Bürgerbegehren Tunnelalternative am Waldschlößchen e.V.“, sagte in diesem Zusammenhang: „Wir fordern alle Verantwortlichen im Freistaat Sachsen und in der Landeshauptstadt Dresden auf, alles in ihren Möglichkeiten stehende zu tun, den Titel des Welterbes für das Dresdner Elbtal zu erhalten. Dies ist vor Deutschland und der Welt unsere Pflicht. Wir dürfen uns nicht auf Grund von wahltaktischen Manövern und politischen Eigeninteressen kommunaler Parteien dieser Aufgabe verschließen. Mit dem Elbtunnel haben wir die realistische Möglichkeit den Bürgerwillen hinsichtlich einer Elbquerung am Waldschlößchen umzusetzen und den Welterbetitel zu erhalten. Wer sich dieser vernünftigen Lösung verweigert, schadet bewusst Dresden und seinem nationalen und internationalen Ruf. Schluss mit Parteitaktik, Schluss mit der Diffamierung der UNESCO, Schluss mit der Spaltung der Dresdner Bevölkerung, Schluss mit der Verunglimpfung des aktuellen Bürgerbegehrens. Dresden braucht eine nachhaltige und verantwortungsbewusste Entwicklung mit Waldschlößchentunnel und Welterbetitel. Dies sind wir unseren Vorfahren, uns und unseren Kindern schuldig.“
Für die aktuelle Diskussion um den Elbtunnel in Dresden hat das Schreiben der Bundeskanzlerin folgende Konsequenzen:
- Die Landeshauptstadt Dresden und der Freistaat Sachsen sind verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um das Weltkulturerbe Dresdner Elbtal zu erhalten. Da dieses durch einen Brückenbau zerstört wird, ist ein sofortiger Stopp des Brückenprojekts unumgänglich.
- Der Verweis auf den Bürgerentscheid von 2005, aus dem eine Verpflichtung zum Brückenbau abgeleitet wird, trägt nicht. Die damalige Fragestellung war unzulässig, weil sie eine Möglichkeit zur Gefährdung des Weltkulturerbes eröffnete. Das war bereits 2005 abzusehen und ist heute Tatsache.
- Die Landeshauptstadt Dresden und der Freistaat Sachsen müssen anerkennen: Der Nachweis ist erbracht, dass der Elbtunnel technisch, finanziell und rechtlich machbar ist und mit angemessenem Aufwand in vertretbarer Zeit realisiert werden kann.
- Die Landeshauptstadt Dresden und der Freistaat Sachsen sollten die ausgestreckte Hand der UNESCO ergreifen. Sie hat erklärt, dass ein Elbtunnel mit dem Gedanken der Bewahrung des Weltkulturerbes verträglich ist. Der Elbtunnel ist die einzige Möglichkeit, am Waldschlößchen eine Elbquerung zu realisieren, wie es die Dresdner Bevölkerung wünscht.
Mit einem Wort: „Welterbe erhalten – Elbtunnel bauen!“
Wo bitte ist das Problem?