Die jüngste Information der Stadtverwaltung, dass der Stadtrat nicht am 10.04.2008, sondern erst in seiner Sitzung am 30.04.2008 über das Bürgerbegehren entscheiden wird, hat für Irritationen gesorgt. Als Begründung für die Verzögerung wird die komplizierte rechtliche Prüfung des Begehrens angeführt. Die Vermutung liegt nahe, dass mit diesem Manöver das Bürgerbegehren bewusst verzögert werden soll. Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man sich die Vorgeschichte anschaut:
Am 14.01.2008 wird das Bürgerbegehren „Welterbe erhalten – Elbtunnel bauen“ offiziell gestartet. Seither ist die Fragestellung und die Begründung des Bürgerbegehrens allgemein bekannt. Im Vorfeld hatten die Initiatoren – wohl wissend um die komplizierte rechtliche Lage – die Fragestellung einer sorgfältigen juristischen Prüfung unterzogen. Das Bürgerbegehren war und ist bis heute demnach frei von offensichtlichen Angriffspunkten. Gleichwohl existieren zu solchen Sachverhalten regelmäßig sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Am 11.02.2008 informiert das Regierungspräsidium in einer Pressemitteilung darüber, dass der Regierungspräsident Dr. Hasenpflug in einem Schreiben an den amtierenden Dresdner Oberbürgermeister Dr. Vogel „grundlegende Bedenken […] hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des augenblicklich laufenden Bürgerbegehrens“ kundgetan hat. Spätestens seit diesem Zeitpunkt ist die Landeshauptstadt angehalten, sich mit rechtlichen Fragen zum Bürgerbegehren auseinanderzusetzen.
Am 06.03.2008 teilt die Landeshauptstadt in einer Pressemitteilung zum Bürgerbegehren mit: „Erst wenn diese [die Unterschriften] eingereicht worden sind, beginnt die Prüfung des Bürgerbegehrens. Dabei werden nicht nur die geleisteten Unterschriften geprüft, sondern auch die rechtliche Zulässigkeit des Begehrens an sich.“ Das stimmt so nicht, denn bereits im Februar gab es Gespräche zwischen den Initiatoren des Bürgerbegehrens und dem amtierenden Oberbürgermeister, bei denen deutlich wurde, dass sich die Landeshauptstadt sehr wohl bereits mit entsprechenden rechtlichen Fragen auseinandersetzt.
Am 11.03.2008 werden die ersten 40.000 Unterschriften dem amtierenden Dresdner Oberbürgermeister Dr. Vogel übergeben. Spätestens jetzt erfährt die Stadtverwaltung offiziell, dass es ein solches Bürgerbegehren überhaupt gibt.
Am 29.03.2008 ist die Prüfung der Unterschriftenlisten abgeschlossen. Die Landeshauptstadt informiert in einer Pressemitteilung am 02.04.2008 darüber, dass das Quorum erreicht ist. Gleichzeitig wird bekannt, dass die nun angeblich beginnende rechtliche Prüfung so viel Zeit in Anspruch nehmen wird, dass der Stadtrat nicht bereits am 10.04.2008 über das Bürgerbegehren entscheiden kann.
Man muss wissen, dass die Landeshauptstadt grundsätzlich verpflichtet ist, Bürgerbegehren wohlwollend zu prüfen. Das betrifft juristische Aspekte genau so wie Fragen der verfahrenstechnischen Abwicklung. Offensichtlich ist auch, dass mit jeder weiteren Verzögerung durch den Baufortschritt des Brückenprojekts in den Elbwiesen Tatsachen geschaffen werden, die dem Ansinnen des Bürgerbegehrens zuwider laufen. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Landeshauptstadt ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommt: Einer vorgezogenen rechtlichen Prüfung hätte nichts entgegengestanden, dass sie notwendig werden würde, war lange genug klar und de facto hat sie auch schon stattgefunden.
Spätestens seit dem 02.04.2008 dürfen sich demnach mindestens 35.305 Unterzeichner des Bürgerbegehrens sicher sein, dass der amtierende Oberbürgermeister Dr. Lutz Vogel und die Landeshauptstadt Dresden ihren Wunsch nach einem Bürgerentscheid zum Elbtunnel mit verfahrenstechnischen Tricks gezielt hintertreiben.
So verdrießlich dies ist, darf es dennoch als ermutigendes Zeichen gewertet werden: Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, dass bisher jeder Einwand gegen den Elbtunnel mit sachlich fundierten Argumenten entkräftet werden konnte. Dabei wurden alle Aspekte – technische, baurechtliche wie auch finanzielle – ausführlich diskutiert. Nachdem den Gegnern der Elbtunnel-Alternative nunmehr die Sachargumente ausgegangen sind, verbleiben ihnen nur noch verfahrenstechnische Tricksereien, um ihre Ziele durchzusetzen.
Aus diesem Grunde ist es jetzt wichtiger als bisher, politischen Druck zu erzeugen. Die über 35.000 Unterzeichner des Bürgerbegehrens sind aufgefordert, bis auf weiteres täglich von 16:00 bis 18:00 Uhr auf einer Mahnwache am Grünen Gewölbe einzufordern, dass ihrem legitimen Wunsch nach einem Bürgerentscheid zum Elbtunnel nachgekommen wird. Alle anderen Dresdner, die sich der Einhaltung demokratischer Prinzipien in unserer Stadt verpflichtet fühlen, sind ebenfalls herzlich zur Teilnahme eingeladen.