In einem umfangreichen Rechtsgutachten der Kanzlei STURM Rechtsanwälte wurde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen“ bestätigt. Dieses Gutachten wurde der Stadtverwaltung sowie den Fraktionen des Stadtrates am heutigen Sonntag vorgelegt.
Rechtsanwalt Robert Uhlemann sagte hierzu: „Das Rechtsgutachten offenbart die Fehlerhaftigkeit der städtischen Kostenschätzung (Mehrkosten für den Tunnelbau) und korrigiert diese um über 30 Mio. Euro nach unten. Die Stadtverwaltung hat beispielsweise bei ihrer Schätzung lediglich eine von drei gutachterlichen Stellungnahmen herangezogen (die mit dem höchsten Kostenwert) anstatt die Gutachtenergebnisse zu mitteln. Weiterhin wurden von den aktuellen Kosten für den Tunnelbau Kosten für den Brückenabschnitt abgezogen, die im Jahr 2003 ermittelt wurden. Dabei blieb unberücksichtigt, dass sich der Stahlpreis von 2003 bis 2008 bereits verzweieinhalbfacht hat. Aufgrund der mit den beauftragten Bauunternehmen vereinbarten Stoffpreisgleitklausel wird dieser Preisanstieg der Landeshauptstadt in Rechnung gestellt.
Daneben basierte die städtische Kostenschätzung auf der Notwendigkeit, für den Tunnelbau auf der Neustädter Elbseite Grundstücke Privater in Anspruch zu nehmen und dort stehende Villen abzureißen. Mittlerweile musste die Stadtverwaltung jedoch einsehen, dass diese Notwendigkeit nicht besteht. Letztlich wurden die Planungskosten zu hoch angesetzt.“
Prof. Dr. Ralf Weber, Vertreter des Tunnel-Bürgerbegehrens, sagte: „Wir fordert nun den amtierenden OB Dr. Lutz Vogel auf, seine Beschlussvorlage zum Tunnel-Bürgerentscheid zurückzuziehen.“