Pressemitteilung
20. Mai 2008
Das Dresdner Verwaltungsgericht lehnte es in einer Entscheidung vom 20.05.2008 ab, das Bürgerbegehren für einen Elbtunnel vorläufig für zulässig zu erklären. Die Antragsteller des Bürgerbegehrens bedauern diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes. Damit wird es sehr unwahrscheinlich, dass der von 50.000 Dresdnern geforderte Bürgerentscheid zum Erhalt des Dresdner Weltkulturerbes und dem Bau des Waldschlößchentunnels rechtzeitig stattfinden kann.
Das Gericht lehnte es ab, die Stadt zu verpflichten, den Bürgerentscheid per Eilantrag anzuordnen. Das Gericht hat in seiner Eilentscheidung allerdings ausdrücklich offen gelassen, ob die vom Oberbürgermeister vorgebrachten Bedenken gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zutreffend sind. Daher gehen wir weiterhin von der Rechtmäßigkeit unseres Bürgerbegehrens aus.
Wir fordern nochmals alle Verantwortlichen im Stadtrat, der Stadtverwaltung und der Landesregierung Sachsen auf, gemäß dem mit der UNESCO geschlossenen Vertrag, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um den Welterbetitel für Dresden zu erhalten und eine politische – dem Welterbegedanken angemessene – Lösung zu finden.
Der Stadtrat kann jederzeit einen eigenen Bürgerentscheid zum Erhalt des Welterbes initiieren. Der Stadtrat kann jederzeit den Baustopp der welterbeunverträglichen Brücke beschließen. Der Stadtrat kann jederzeit den Bau einer welterbeverträglichen Tunnellösung beschließen.