Regierungspräsidium äußert sich zum Bürgerbegehren
12. Juni 2008
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums vom 12.06.2008, nach der das Bürgerbegehren zum Waldschlößchentunnel unzulässig sei, überrascht zwar nicht – sie enttäuscht aber alle, die sich in Stadt, Land, Bund und weltweit für den Erhalt und die Pflege des Dresdner Welterbes einsetzen.
Unser Bürgerbegehren ist zulässig!
Die Forderung von 50.000 Dresdnern und der Wille des Stadtrates, einen Bürgerentscheid durchzuführen, werden behindert. Wie bereits im Sommer 2006, als der Stadtrat wegen der Aufnahme des Elbtals in die Rote Liste der bedrohten Welterbestätten den Bau stoppte und der Freistaat Sachsen daraufhin die Ersatzvornahme anwies, greift der Freistaat heute erneut über das Regierungspräsidium in städtische Belange ein. Dresden soll den Welterbetitel nicht behalten und darf darüber nicht eigenständig entscheiden.
Bereits vor der Bekanntgabe der Fragestellung des Bürgerbegehrens wurde durch den Präsidenten des Regierungspräsidiums öffentlich bekannt gegeben, dass das Begehren wahrscheinlich an einem geeigneten Kostendeckungsvorschlag scheitern wird. Während des Bürgerbegehrens versuchte das Regierungspräsidium durch öffentliche Stellungnahmen, die Meinungsbildung der Dresdner zu beeinflussen und damit Politik im Sinne der CDU-geführten Landesregierung zu betreiben. Dieses für eine Rechtsaufsichtsbehörde ungewöhnliche Verhalten führte letztlich zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Regierungspräsidenten.
Seit nunmehr sechs Wochen prüft das Regierungspräsidium die Fragestellung, die ihm bereits seit vier Monaten bekannt ist. In anderen Fällen entscheidet das Regierungspräsidium innerhalb weniger Tage. Leider ist dies nicht der erste Versuch einer Verwaltung, unser Bürgerbegehren durch bewusste Verzögerung zu behindern oder zu verhindern.
Das parteipolitisch motivierte Verhalten des Regierungspräsidiums verletzt das Prinzip der Gewaltenteilung und damit ein grundlegendes Fundament unserer Demokratie.
Der Stadtrat wird nun Rechtsmittel gegen diesen Bescheid einlegen. Das zu erwartende Verfahren wird jedoch die nächsten Wochen und Monate in Anspruch nehmen. Währenddessen wird am Waldschlößchen weitergebaut. Falls es in Kanada zur Aberkennung des Welterbetitels kommt, trägt das Regierungspräsidium Dresden dafür einen großen Teil der Verantwortung.
Wir appellieren daher an den Stadtrat, parallel zum nun auf den Rechtsweg zu bringenden Bürgerbegehren ein Stadtratsbegehren zu starten, damit die Bürger Dresdens über den Elbtunnel und damit die Zukunft Ihres Elbtals als erstklassiges UNESCO-Welterbe der Menschheit abstimmen können.