Und die UNESCO war doch informiert!?
1. Juli 2008
Das Gutachten ist fehlerhaft
Über die Aufnahme von Bewerbern in die Welterbeliste entscheidet die UNESCO nicht nach Gutdünken, sondern sie greift auf Gutachter zurück. Eine wichtige Rolle spielt hier der Internationale Rat für Denkmalpflege (ICOMOS). Er empfiehlt die Aufnahme des Dresdner Elbtals in seinem Gutachten vom 30.01.2003. Darin heißt es auf Seite 86:
„The entire landscape area is included in the territorial landuse plan (FNP) of the Capital of Saxony. This plan is legally binding, and takes into account the significance and values of the protected area. All sensitive zones have special protection plans, including meadows, vineyards, and villa areas. No traffic arteries are planned in this area, though there is the possibility for new bridges. [Der gesamte Landschaftsraum wird vom Flächennutzungsplan (FNP) der Landeshauptstadt von Sachsen abgedeckt. Dieser Plan ist rechtlich bindend, er berücksichtigt die Bedeutung und den Wert des Schutzgebiets. Alle schützenswerten Gebiete, einschließlich Wiesen, Weinberge und Villengebiete haben gesonderte Schutzpläne. In diesem Gebiet sind keine Hauptverkehrsadern geplant, wenngleich es die Möglichkeit für neue Brücken gibt.]“
Das Gutachten ist insofern korrekt, als dass es die Angabe aus den Dresdner Bewerbungsunterlagen: „No traffic arteries are planned in this area … [In diesem Bereich sind keine Hauptverkehrsadern geplant …]“ wörtlich wiedergibt. Dem Antragsteller ist es offensichtlich gelungen, beim Gutachter genau den gewünschten Eindruck entstehen zu lassen. Dass dieser Eindruck täuscht, wissen wir inzwischen.
Das ICOMOS-Gutachten vermittelt dem Welterbe-Komitee einen verfälschten Eindruck von den Verkehrsplanungen im Welterbegebiet.
Doch damit nicht genug. Im gleichen Gutachten heißt es auf Seite 87: „The construction of a new bridge is foreseen 5 km down the river from the centre. Its design results from an international competition. The profile has been kept slender and low in order to reduce impact on landscape. [Der Bau einer neuen Brücke ist 5 km flussabwärts vom Zentrum geplant. Der Entwurf ist Ergebnis eines internationalen Wettbewerbs. Das Profil wurde schlank und niedrig gehalten, um den Einfluss auf das Landschaftsbild zu reduzieren.]“ Das Bild zeigt, von welcher Stelle etwa der Gutachter spricht:
Der beschriebene Standort der neuen Brücke wäre unterhalb von Übigau.
Das Gutachten verortet den Brückenneubau vollkommen falsch: 5 km elbabwärts vom Zentrum, außerhalb des Welterbegebiets.