Landesdirektion verhöhnt direkte Demokratie und das Welterbe
30. September 2008
In ihrer Stellungnahme vom 29.09.2008 wiederholt die Landesdirektion Dresden falsche – bisher vom Regierungspräsidium Dresden vertretene – Positionen.
Die Behauptung, die Unterschriften seien „nicht verwendbar“, ist ein Schlag in das Gesicht der direkten Demokratie. Nicht nur, dass das Vorgehen bezüglich der Fristenreglung und Unterschrifteneinreichung unwidersprochen mit den zuständigen Behörden der Landeshauptstadt Dresden abgestimmt war – auch das ehrliche Bemühen von 50.000 Bürgern, die sich mit aller Kraft für den Erhalt des Welterbes in Dresden einsetzen, wird so durch das Verhalten der Behörde der Lächerlichkeit preisgegeben. Nebenbei missachtet die Landesdirektion auch das Mehrheitsvotum des demokratisch gewählten Dresdner Stadtrates.
Die unheilige Allianz aus Staatskanzlei, Landesdirektion und CDU Dresden macht sich mit ihrem hartnäckig kulturfeindlichen Verhalten direkt am Verlust des Welterbetitels schuldig und schadet der Stadt Dresden und dem Ansehen Deutschlands immens.
Dass dieses Verhalten Methode hat, zeigte auch das bisher einmalige Vorgehen des ehemaligen Regierungspräsidiums während des Bürgerbegehrens, als es öffentlich und pressewirksam in den Verlauf des Begehrens eingriff und die Autonomie des Begehrens grob verletzte.