Erklärung zum heutigen Gerichtsurteil zur Waldschlößchenbrücke
30. Oktober 2008
Der Bau der Brücke ist nicht alternativlos. Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichts bedeutet nicht, dass der Bau der Waldschlößchenbrücke politisch alternativlos ist. Wenn man das Welterbe in Dresden erhalten wollte, böten sich drei Handlungsmöglichkeiten.
- Der Stadtrat kann den Bau mit einfacher Mehrheit stoppen.
- Der Stadtrat kann den Bau einer welterbeverträglichen Tunnellösung beschließen.
- Der Stadtrat kann ein Stadtratsbegehren einleiten und die Dresdner Bürger damit erneut befragen.
Dazu bedarf es allein des politischen Willens aller Beteiligten, vor allem des Freistaates Sachsen.
Überdies konnte vor Gericht zweifelsfrei bewiesen werden, dass der Bau des Elbtunnels technisch und finanziell machbar ist und sich die Mehrkosten im Vergleich zur Brücke (lt. Planfeststellungsbeschluss 2004) auf ca. 10% belaufen. Dies musste auch die Gegenseite (Landeshauptstadt Dresden) vor Gericht einräumen. Damit wurden die Aussagen zu unserem Bürgerbegehren in vollem Umfang bestätigt.
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