Erklärung zur Stadtratssitzung am 11. Dezember
12. Dezember 2008
Mit seinem Beschluss bekräftigt der Stadtrat, dass er vom Freistaat Sachsen in der Welterbefrage de facto entmündigt und entmachtet wurde. Dies stellt einen schweren Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht der Stadt Dresden dar. Es zeigt, dass wir auch 20 Jahre nach der politischen Wende von 1989 noch immer nicht in der damals von vielen erträumten Demokratie angelangt sind.
Der fehlende politische Wille des Freistaates Sachsen, sich aktiv für den Erhalt des Welterbes in Dresden einzusetzen und darüber hinaus die Verhinderung aller substantiellen Rettungsversuche zum Erhalt des Welterbes, sind Schuld an dieser unerträglich blamablen Situation.
Wir weisen aus gegebenem Anlass nochmals auf folgende Tatsachen hin:
- Nach wie vor kann der Stadtrat aus eigener Kraft einen Baustopp beschließen oder ein Stadtratsbegehren zum Erhalt des Welterbes einleiten.
- Es wurde durch die Fachklausur an der TU Dresden (im März 2008) und erneut beim Prozess der Grünen Liga vor dem Verwaltungsgericht Dresden (im November 2008) zweifelsfrei bestätigt, dass ein Tunnel an Stelle der Brücke in allen Komponenten technisch machbar ist.
- Die Vertreter der Stadt (Sachverständige vom Büro Bung in Heidelberg) mussten vor dem Verwaltungsgericht einräumen, dass sich die Mehrkosten eines Tunnels auf nicht mehr als 10% der Gesamtsumme (ca. 16 Mio. Euro) des bisher geplanten Bauwerkes belaufen.
- Die Oberbürgermeisterin wurde vom Stadtrat beauftragt, umgehend mit dem Bundesbauministerium Verhandlungen zur Übernahme der Mehrkosten einer welterbeverträglichen Elbquerung aufzunehmen. Dazu sollen Gelder aus dem neuen 150-Mio-Programm der Bundesregierung zur Pflege nationaler Welterbestätten beantragt werden.
- Es gibt keinen Gerichtsbeschluss eines deutschen Gerichts, welcher den Bau der Waldschlößchenbrücke zwingend anordnet.
- Der vermeintliche Konflikt zwischen „altem“ und „neuem“ Bürgerentscheid ist ein bewusst konstruierter. Unser Bürgerbegehren zum Erhalt des Welterbes wurde politisch in bisher beispielloser Art und Weise bekämpft und mit offensichtlich unhaltbaren Argumenten (kassatorisches Bürgerbegehren: nach Aussage des Rechtsamtes der Stadt Dresden ist dies sachlich schlicht falsch) verhindert.
Diese Brücke ist ein politisches Bauwerk des Freistaates Sachsen und als solches – falls es jemals zu Ende gebaut wird – wird es das Schicksal anderer Monumente politischer Machtdemonstration teilen. Wir erinnern an den Palast der Republik in Berlin.
Die Bürgerbewegung in Dresden wird weiter für den Erhalt des Welterbes Dresdner Elbtal kämpfen und sich aktiv in kommunale Prozesse einmischen. Ein Schwerpunkt der Arbeit wird die kritische Auseinandersetzung des Umgangs mit dem Instrument der Bürgerentscheide in Dresden und Sachsen sein. Die Beispiele in Dresden, Leppersdorf und Cossebaude zeigen die Dringlichkeit dieses Anliegens.