„Uns hat niemand gefragt.“
2. März 2009
In einem Beitrag unter diesem Titel hatten die DNN am 18.02.2009 dem Unmut der Mitarbeiter des Kulturpalasts über die Vorgehensweise bei den Planungen zum Umbau des Hauses Luft verschafft. Am 28.02.2009 berichten die DNN nun über ein Schreiben des Geschäftsführers der Konzert- und Kongressgesellschaft (KKG), Volker Schmidtke, an seine Mitarbeiter. Darin heißt es:
Es wäre durchaus legitim, wenn Mitarbeitern, die die Umbaupläne unseres Hauses verbesserungswürdig finden, ihre konstruktiven Auffassungen der Geschäftsleitung oder aber auch dem Aufsichtsrat mitteilen. Keinesfalls aber sind Mitarbeiter berechtigt, ihre persönlichen Auffassungen, zu denen Sie ohne tiefergehende Sach- und Fachkenntnis gelangt sind, der Öffentlichkeit mitzuteilen.
Dieses Schreiben ist nicht wirklich originell – hat es doch einen ausgesprochen prominenten Vorläufer: Am 15.01.1838 formulierte Gustav von Rochow:
Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen.
Jenseits der Diskussion um den Umbau des Kulturpalasts und jenseits der Frage nach den Loyalitätspflichten von Mitarbeitern wirft der Vorgang doch ein bezeichnendes Licht auch die Diskussionskultur im Hause Schmidtke – und die zu pflegen ist wahrlich seine Pflicht als Geschäftsführer. Hätte er das Gespräch mit seinen Mitarbeitern gesucht, wäre das wohl das erste, worauf er in seinem Schreiben verweisen würde. Das hat er aber offensichtlich nicht nötig. Herr Schmidtke steht so mit seiner arroganten Attitüde ganz in der Tradition der Dresdner Christdemokratie: wer die Macht hat, entscheidet. Diskussionen (auch konstruktive) sind nicht erwünscht.
Übrigens: Das Wort vom „beschränkten Untertanenverstand“ kursierte noch lange Zeit in der liberalen Presse und wurde in seiner Umkehrung („beschränkter Gustav“) auch gegen Gustav von Rochow selbst verwandt.