UNESCO-Welterbekonvention gilt innerstaatlich
28. März 2009
Eduard Zetera
wartet auf ein Eingeständnis.
Schon sehr lange.
Mittlerweile vor gut einem Jahr, am 22.02.2008, informierte eine Pressemitteilung der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion über das Gutachten der Bundesregierung zur innerstaatlichen Bindungswirkung der UNESCO-Weltkulturerbekonvention. Darin heißt es:
Die UNESCO-Welterbekonvention verpflichtet den Gesamtstaat Deutschland und damit jedes einzelne Bundesland. Wer etwas anderes behauptet, ignoriert die Tatsachen.
…
Über die Frage der Bindungswirkung hinaus wurde auch die Frage der aus der Welterbekonvention resultierenden Verpflichtungen diskutiert. Dazu wird auch im Gutachten völlig zu Recht darauf verwiesen, dass die Aufnahme des Dresdner Elbtals in die Welterbeliste gemeinsam vom Land Sachsen und der Stadt Dresden beantragt wurde. Damit haben die beteiligten Stellen des Landes Sachsen die Bestimmungen der Welterbekonvention angewendet und ihre Geltung dadurch bestätigt.
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Mit ihrer Weigerung, den Erhalt des Weltkulturerbes zu sichern, verhält sich Sachsen nicht nur dem Bund gegenüber unfreundlich, sondern ignoriert die Bemühungen aller anderen Ländern und Kommunen.
Und genau dort liegt der eigentliche Kern. Diejenigen Akteure, die keine Handlungsverpflichtung in der Welterbekonvention erkennen wollen, lehnen den Welterbetitel ab. Natürlich bestehen Handlungsverpflichtungen, denn erst durch tatsächliches Handeln drückt man Bemühen aus. Bemüht man sich nicht, besteht kein Interesse am Weltkulturerbe. Dann soll man es auch sagen und seine gesamte Ignoranz deutlich machen.
Gehörten die Zweifel an der Bindungswirkung der UNESCO-Welterbekonvention zu den Eckpfeilern des Argumentationsgebäudes der Brückenfreunde, waren sie doch immer eben so wenig tragfähig wie die Zweifel an der technischen Machbarkeit des Elbtunnels. Dieser fragwürdigen Argumentation folgte nicht einmal Bundeskanzlerin Angela Merkel, die (wir erinnern uns) am 28.03.2008 schrieb, dass „die UNESCO-Welterbekonvention bereits [1976] wirksam in innerstaatliches Recht übertragen worden [ist] und alle staatlichen Ebenen in Deutschland – Bund, Länder und Gemeinden – gleichermaßen [bindet].“
Ein gutes Jahr warten wir nun schon darauf, dass unsere Brückenfreunde „ihre gesamte Ignoranz deutlich machen.“ Das tun sie aber nicht. Im Gegenteil: Mit der Parole „Die Brücke und das Welterbe sind vereinbar.“ hat die Oberbürgermeisterin Helma Orosz ihre Wahl gewonnen. Und diese Parole entsprang keineswegs ihrer Naivität oder Unkenntnis, nein: Frau Orosz weiß genau, was sie tut. Die Beschlusslage der UNESCO ist eindeutig und lässt keinerlei Interpretationsspielraum: Brücke und Welterbe sind und bleiben nicht vereinbar.
Die Brückenfreunde brechen bewusst internationales Recht und sie belügen ihre Wähler, auch bei der nächsten Wahl. Auf das Eingeständnis ihrer Ignoranz werden wir noch lange warten.