Wer in Dresden will eigentlich,
dass die Welt an dieser Stadt verzagt?
Allein der Gedanke ist unerträglich,
dass uns jeder Blick auf das Elbtal
künftig unserer Unbelehrbarkeit überführt.
Simone Hain
in der Freitag vom 11.07.2008
Mit dem Bürgerbegehren soll erreicht werden, dass die Elbquerung am Waldschlößchen durch einen Tunnel und nicht durch eine Brücke realisiert wird, weil
- auch durch einen Tunnel die Verbindung über die Elbe praktikabel realisiert werden kann.
- nur durch einen Tunnel der Welterbestatus für Dresden erhalten bleibt.
Unterstützen auch Sie das Bürgerbegehren „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlößchen“! Der Elbtunnel ist eine Alternative und ein vernünftiger Kompromiss. Darum unterstützen bereits viele Bürger dieses Anliegen:
- Über 50.000 Dresdner Bürger haben das Bürgerbegehren unterzeichnet, darunter viele Prominente.
- Über 22.000 Dresdner Bürger haben im vergangenen Jahr den Aufruf verschiedener Bürgerinitiativen: „Waldschlösschentunnel auf die Tagesordnung. Ich bin für einen Elbtunnel am Waldschlösschen“ unterzeichnet.
- Rund 15.000 Bürger haben am 09.03.2008 auf einer Großdemonstration bekundet, dass Ihnen ein Welterbetitel mit Elbtunnel wichtiger ist als eine Brücke mit Titelaberkennung.
- Über 29.000 Bürger haben sich dem „Dresdner Appell zum Erhalt des Welterbestatus“ unter www.welterbe-erhalten.de angeschlossen.
So können Sie sich selbst beteiligen:
- Informieren Sie sich über Gründe, die für die Tunnel-Alternative sprechen.
- Werden Sie selbst aktiv und unterstützen Sie die Arbeit der Bürgerinitiative.
Wie ist der aktuelle Stand?
- Am 02.04.2008 informiert die Stadtverwaltung darüber, dass das Quorum für das Bürgerbegehren mit den bis dahin eingereichten Unterschriften deutlich überschritten wurde.
- Am 07.04.2008 macht die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage bekannt, mit der sie dem Stadtrat empfiehlt, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Diese Beschlussvorlage ist nach Auffassung der Organisatoren des Bürgerbegehrens fehlerhaft, wie ein Rechtsgutachten belegt.
- Am 22.04.2008 beschließt der Stadtrat in einer Sondersitzung mehrheitlich die Annahme des Bürgerbegehrens und folgt damit nicht der Beschlussvorlage der Verwaltung. Der amtierende Oberbürgermeister Lutz Vogel legt erwartungsgemäß Widerspruch gegen diesen Stadtratsbeschluss ein.
- Am 30.04.2008 beschließt der Stadtrat erneut mehrheitlich die Annahme des Bürgerbegehrens. Da der amtierende Oberbürgermeister Lutz Vogel erneut Widerspruch gegen den Stadtratsbeschluss einlegt, muss die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nunmehr vom Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde gefällt werden. Das Regierungspräsidium prüft den Vorgang, ist dabei aber an keine Fristen gebunden.
- Am 13.05.2008 reicht Rechtsanwalt Robert Uhlemann im Auftrag der Vertreter des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Dresden einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein, mit dem Inhalt, die Landeshauptstadt Dresden zu verpflichten, einen Bürgerentscheid unverzüglich zuzulassen und durchzuführen.
- Am 20.05.2008 wird der Antrag, das Bürgerbegehren für einen Elbtunnel vorläufig für zulässig zu erklären, vom Dresdner Verwaltungsgericht abgelehnt.
- Am 12.06.2008 informiert das Regierungspräsidium darüber, dass es das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Der Stadtrat wird nun Rechtsmittel gegen diesen Bescheid einlegen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, ein Stadtratsbegehren zu starten.
- Am 29.09.2008 beurteilen das Oberverwaltungsgericht und die Landesdirektion (ehem. Regierungspräsidium) das Bürgerbegehren gleichlautend als unzulässig. Damit wird der Bürgerentscheid nicht im Eilverfahren herbeigeführt, sondern muss im Hauptsacheverfahren vor Gericht erstritten werden.
Übrigens:
Ein Beschluss, bis zur Klärung der Rechtslage die brückenrelevanten Bautätigkeiten in den Elbwiesen ruhen zu lassen, hat in den Stadtratssitzungen am 22.04. und 30.04.2008 keine Mehrheit gefunden. Zuerst einmal treibt damit eine Mehrheit des Stadtrats die Zerstörung des Welterbes Dresdner Elbtal weiter bewusst voran. Darüber hinaus müssen sich diejenigen, die für ein Bürgerbegehren aber gegen einen Baustopp stimmen, fragen lassen, was sie zu einem derart widersprüchlichen Verhalten motiviert.
Schon 2003 brachten Bürgerinitiativen den Elbtunnel als Alternative in das Planfeststellungsverfahren ein. Wäre das Regierungspräsidium 2003 auf diesen Vorschlag eingegangen, könnte der Tunnel heute bereits fertig gestellt sein!
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