Zweifel an der Machbarkeit des Elbtunnels hat es immer gegeben und sie werden bis heute sorgsam genährt. Dennoch heißt es so schön:
Ich leiste mir den Luxus,
dazu zu lernen
Konrad Adenauer
Vielleicht sind vor allem für die Stadträte der CDU diese Worte ihres „Übervaters“ Anlass genug, ihr realitätsferne Position aufzugeben und anzuerkennen:
Der Elbtunnel ist sowohl technisch als auch politisch und rechtlich machbar.
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Dieser Schluss liegt nahe, betrachtet man die hier dargelegten Antworten auf die Fragen,
- ob man einen Elbtunnel bauen kann – technisch,
- ob man einen Elbtunnel bauen will – politisch und
- ob man einen Elbtunnel bauen darf – rechtlich.
Technische Machbarkeit
Es ist die einhellige Auffassung aller Fachleute – unabhängig davon, wer entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben hat –, dass ein Elbtunnel bautechnologisch machbar ist:
- Von der Stadt Dresden selbst wurden zwei Untersuchungen zur Machbarkeit einer Volltunnel-Lösung in Auftrag gegeben. Ihre Erstellung wurde von den zuständigen Ämtern der Stadtverwaltung begleitet. Diese Planvorlangen vom August 1996 (zweispuriger Volltunnel mit Straßenbahnführung) und vom Dezember 2003 (vierspuriger Volltunnel mit Busführung) belegen die Machbarkeit eines Elbtunnels. Weder von der Stadtverwaltung noch vom Regierungspräsidium wird dies bestritten. Damit liegt seit 2003 ein planfeststellfähiges Tunnelprojekt in den Schubladen. Es wurde durch die Stadt Dresden angefertigt. Das Regierungspräsidium Dresden hatte dies so verlangt.
Seit 2003 verfügen die Stadt Dresden und der Freistaat Sachsen über eigene, umsetzbare Planungen eines Elbtunnels.
Weiter … - Das letztere, sog. „EIBS-Gutachten“ von 2003 weist gravierende Mängel auf. Dies belegen zwei Stellungnahmen:
- Die Fa. ILF Beratende Ingenieure schreibt in ihrer „Stellungnahme Tunnelentwurf EIBS“ vom 16.04.2004 (Seite 15): „Die vorgelegte Tunnellösung von EIBS ist in sich nicht schlüssig und weist erhebliches Optimierungspotential auf. Die gewählten Lösungen sind teilweise technisch nicht machbar bzw. nur mit hohem Risiko realisierbar, obwohl andere günstigere Lösungen mit weniger Risiko möglich wären.“
- Die Fa. BUNG Beratende Ingenieure schreibt in ihrer „Stellungnahme zu den Machbarkeitsstudien Elbtunnel“ vom 08.07.2007 (Seite 42): „Wie […] näher beschrieben, ist die Tunnellösung technisch machbar. Optimierungsmöglichkeiten bestehen sowohl im Verbau als auch im Absenkverfahren.“
Gleichwohl wird auch von diesen Gutachtern die Machbarkeit einer Volltunnel-Lösung ausdrücklich bestätigt. Das schließt eine Vielzahl von Aspekten, wie z.B. die Verkehrssicherheit (Gefälle), Rettungswege, Belüftung und Hochwasserschutz ein.
Ausgewiesene Fachleute bestätigen, dass der Elbtunnel noch wesentlich günstiger gebaut werden kann, als in den Planungen von 2003 vorgesehen.
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Die technische Machbarkeit des Elbtunnels ist dennoch selbst von Fachleuten lange grundsätzlich bestritten worden. Ihre Zweifel waren aber stets politisch motiviert. Eine prominente Rolle spielten hierbei die Ingenieurkammer Sachsen und das Straßen- und Tiefbauamt der Landeshauptstadt Dresden. Die Vertreter der Ingenieurkammer haben jedoch in Expertengesprächen nach der Fachklausur zum Elbtunnel eingestehen müssen, dass ihre Einwände zur Machbarkeit des Elbtunnels fachlich nicht haltbar sind. Und auch Vertreter des Straßen- und Tiefbauamts räumten bei der Gerichtsverhandlung zu Klagen der Umweltverbände gegen die Brücke ein, dass ein Elbtunnel nach den vorliegenden Planungen durchaus machbar ist.
Politische und finanzielle Machbarkeit
Die politische Machbarkeit eines Elbtunnels war lange unmittelbar mit der finanziellen Machbarkeit verknüpft. Die Landesregierung hatte wiederholt massiv in verkehrspolitische Entscheidungen kommunaler Gremien eingegriffen (vgl. Erörterungstermin Waldschlößchenbrücke am 15.09.2003 im Regierungspräsidium Dresden). Das gipfelte in einer „endgültigen Entscheidung“, die Kajo Schommer, der damalige Sächsische Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, auf einer so genannten „Dresden-Konferenz“ am 08.11.1995 bekanntgab: Der Freistaat werde nur eine Waldschlößchenbrücke fördern und nichts anderes. Damit war der Entwicklung anderer Alternativen – z.B. auch dem damals diskutierten Mehrbrückenkonzept – für lange Zeit die (finanzielle) Grundlage entzogen. Was diese aus heutiger Sicht fatale Entscheidung ausgelöst hatte, soll hier nicht diskutiert werden. Noli male loqui de mortuis.
Erst in einem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 17.02.2005 – wenige Tage vor dem Bürgerentscheid – heißt es, dass der mittlerweile amtierende „Staatsminister Thomas Jurk nicht die Absicht hat, sich in die kommunale Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Dresden einzumischen.“ In diesem Schreiben wird schließlich zugesichert, dass die „Bundesmittel […] für den Fall, dass sich keine Mehrheit für den Bau der Waldschlösschenbrücke findet, zu Gunsten anderer förderfähiger Maßnahmen verwendet werden“ können. Das betrifft über 80% der in Aussicht gestellten Fördersumme von 95,9 Mio. €.
Allein aufgrund einer willkürlichen Entscheidung der Landesregierung galt von 1995 bis 2005 nur eine Brücke als politisch und finanziell machbar. Das ist heute anders.
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Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch ein „Offener Brief zur Waldschlösschenbrücke Dresden“ vom 24.05.2007 von Volkwin Marg an den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden. Er schreibt (Seite 4): „Die Tunnellage des Verkehrszuges Waldschlösschen ist jedoch grundsätzlich möglich.“ Volkwin Marg plädiert mit Nachdruck für einen Elbtunnel und führt fort (Seite 6): „Ich empfehle die Veranlassung eines weiterführenden Bürgerentscheides zur Alternative Brücken- oder Tunnelverbindung.“ Dazu meint Welt Online am 31.05.2007: „Nun ist Marg nicht Irgendwer im Streit um das Brückenprojekt. Als Vorsitzender der Jury im Architektenwettbewerb für den Bau der Brücke hatte er 1997 sogar wesentlichen Anteil daran, dass ein inzwischen selbst von der Bundesarchitektenkammer als ‚dramatisch schlecht‘ bewerteter Entwurf den ersten Preis bekam. Er kann deshalb als wichtiger Kronzeuge für die Entstehung des Projektes gelten.“
Selbst der Vorsitzende der Jury des Brückenwettbewerbs plädiert inzwischen mit Nachdruck für den Elbtunnel.
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Rechtliche Machbarkeit
Für die Änderung des laufenden Brückenbauprojekts in ein Tunnelprojekt ist ein erneuter Planfeststellungsbeschluss erforderlich. Für eine Abschätzung von Umfang und Dauer eines solchen Planfeststellungsverfahrens sind folgende Aussagen interessant:
- Der Fachrat Dresdner Welterbe stellt im Schreiben vom 11.12.2007 fest (Seite 5): „Hinsichtlich der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange ergibt sich grundsätzlich keine neue Sachlage gegenüber der Brücke-Tunnel-Kombination. Für zahlreiche Belange bedeutet die Volltunnellösung sogar ein Wegfall des jeweiligen Beurteilungsgegenstandes (Denkmalpflege, Stadtbild, Schutz der Elbauen).“
- Der Fachrat legt im Schreiben vom 31.01.2008 dar (Seite 3): „Betreffen die Änderungen nur ein räumlich und funktional vom übrigen Planbereich abgegrenztes Gebiet, so kann die Planfeststellung auf dieses Gebiet beschränkt werden (BVerwG NVwZ-RR 1990, 286).“
- Der Rechtsanwalt Peter Kremer, der drei sächsische Naturschutzverbände im Verfahren zur Waldschlößchenbrücke vertritt, unterbreitet in einem Brief an den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen vom 19.10.2007 das Angebot: „Unter der Voraussetzung, dass sie nach den gesetzlichen Bestimmungen in das entsprechende Planfeststellungsverfahren einbezogen werden und die mit einem Tunnelbau zusammenhängenden naturschutzfachlichen Fragestellungen in gesetzmäßiger Weise abgearbeitet werden, verzichten die Verbände verbindlich auf eine Klage oder ein sonstiges rechtliches Vorgehen gegen den Bau eines Tunnels.“
Dadurch wird das Planfeststellungsverfahren wesentlich vereinfacht. Der Fachrat kommt daher im Schreiben vom 11.12.2007 zu dem Schluss (Seite 5): „Damit ist gewährleistet, daß die bisher veranschlagte Bauzeit von drei Jahren auch weiterhin eingehalten werden kann.“
Der Bau des Elbtunnels ist auch aus juristischer Sicht innerhalb der bisher veranschlagten Bauzeit machbar.
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Im übrigen wird gern übersehen, dass noch gar nicht geklärt ist, ob der Bau der geplanten Brücke überhaupt rechtens ist. Prof. Fastenrath vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht der TU Dresden schreibt hierzu in einer Zusammenstellung von „Fakten zur Waldschlößchenbrücke“ vom 18.09.2007 (Seite 1): „Der Planfeststellungsbeschluss für die Brücke ist wegen der noch laufenden Klagen noch nicht bestandskräftig.“ Und zwangsläufig ist der Bau schon gar nicht, wie Prof. Fastenrath weiter darstellt.
Zusammenfassung
Hier finden Sie den Abschnitt des Vortrags von Prof. Ralf Weber vom Lehrstuhl Raumgestaltung, Gebäudelehre und Entwerfen der TU Dresden vom 14.01.2008, der sich mit der Machbarkeit einer Volltunnel-Lösung beschäftigt.
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Zusammengefasst bedeutet das:
Es gibt keine Zweifel an der politischen und finanziellen Machbarkeit des Elbtunnels. Die vorliegenden Planungen sind technisch ausgereift und das Projekt ist baurechtlich umsetzbar.
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