Tunnelanstieg
Der geplante Tunnelanstieg ist zulässig. Er ist geringer als der Anstieg der (für Brücke und Tunnel vorgesehenen) Zufahrt von der Bautzner Straße.
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Die „Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb für Straßentunnel (RABT)“ erlaubt eine maximale Steigung von 6%. In der im Jahr 2003 vom Regierungspräsidium angeforderten Planung für den Elbtunnel ist linkselbisch ein Tunnelanstieg von 4,5% und rechtselbisch von 5,0% vorgesehen. Das ist richtlinienkonform und wurde nie beanstandet.
Die geplante und bereits im Bau befindliche Zufahrt zur Waldschlößchenbrücke durch den sog. „Rampentunnel Bautzner Straße West“ an der Einmündung der Louis-Braille-Straße hat nach der „Stellungnahme zu den Machbarkeitsstudien Elbtunnel“ der Fa. BUNG Beratende Ingenieure vom 08.07.2007 sogar eine Längsneigung von 5,67% (Seite 5).
Das entspricht bis auf 0,073% der Angabe „Rampe 5,743%“ auf den amtlichen Plänen der Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Stadtentwicklung, für einen „Elbtunnel am Waldschlößchen“ vom 12.12.2003.
Der hier dargestellt Ausschnitt ist dem „Lageplan: Elbtunnel am Waldschlößchen“ entnommen, der zum „Erläuterungsbericht zur Studie zur Elbquerung am Standort Waldschlößchen mit einem Tunnel“ vom 12.12.2003 gehört. Diese Unterlagen sind in unserer Sammlung von Origianldokumenten zu finden.
Es ist insofern falsch und bewusst irreführend, wenn behauptet wird, der Elbtunnel würde in die Dresdner Heide münden oder es müssten Gebäude entlang der Bautzner Straße abgerissen werden.