Tunnelüberdeckung
Die geforderte Tunnelüberdeckung von 3,50 Meter im Flussbett wird gewährleistet.
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Nach der Verwaltungsvorschrift des Bundeswasserstraßenamtes (Ausbaugrundsätze VV-WSD-0-21-1) ist eine Mindestüberdeckung von 2,50 Metern erforderlich. Aufgrund der Möglichkeit langfristiger Sohlvertiefung infolge des Baueingriffes erhöht das Wasser- und Schifffahrtsamt Dresden diese Forderung auf 3,50 Meter. Für die Düker der DREWAG (an der Saloppe) und der Stadtentwässerung (an der Flügelwegbrücke) gilt aber weiterhin eine Überdeckung von nur 2,50 Meter. Da das Tunnelkonzept der Stadtverwaltung Dresden im Flussbereich und linkselbisch noch Gefälle-Reserven aufweist, kann bei einem durchgängigen Gefälle von 5% eine Tunnelüberdeckung von 3,50 Metern erzielt werden.