Notausgänge
Fluchttüren zwischen beiden Fahrbahnen gewährleisten die Sicherheit im Katastrophenfall.
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Zur Tunnelsicherheit heißt es im Gutachten von ILF (Seite 5): „Die Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) sieht bei einer Tunnellänge von über 400 Metern Notausgänge in regelmäßigen Abständen von höchstens 300 Metern vor. Die Notausgänge führen entweder ins Freie, direkt in die andere Tunnelröhre, über Querschläge in die andere Tunnelröhre, zu Rettungsschächten oder zu Rettungsstollen. […] Fluchttüren, welche von einer Fahrbahn in die andere führen, erfüllen die Vorgaben der RABT und gewährleisten die Evakuierung von Personen im Katastrophenfall und den Zugang von Hilfskräften. […] Diese Lösung wurde bereits in den Niederlanden erfolgreich angewandt und das entspricht auch den deutschen Vorschriften.“
Das bedeutet auch, dass der Bau von Notausstiegen im Bereich der Elbwiesen nicht erforderlich ist.