Belüftung
Für die Belüftung des Elbtunnels ist maximal eine unterirdische Abluftzentrale erforderlich.
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In der Studie von EIBS vom 12.12.2003 heißt es (Seite 8): „Aller Voraussicht nach wird es notwendig sein, […] die Tunnelabluft über Abluftbauwerke abzuleiten. Im ungünstigsten Fall könnte dies den Bau von insgesamt drei dezentralen Abluftbauwerken zur Folge haben.“
Bereits am 16.04.2004 schreibt hierzu ILF (Seite 7): „Die Anordnung von bis zu drei dezentralen Lüftergebäuden ist nicht erforderlich. […] Zur Reduzierung der Schadstoffkonzentration an den Portalen eignet sich eine kostengünstige Luftzu-/-abfuhr durch ein zentrales Lüftergebäude auf dem rechtselbischen Hang […].“ Dem schließt sich BUNG in der Stellungnahme vom 08.06.2007 an (Seite 19): „Es wird […] davon ausgegangen, dass maximal eine unterirdische Abluftzentrale im Bereich Abzweig östliche Rampe Bautzner Straße angeordnet werden muss.“ Es ist kaum zu erwarten, dass der zugehörige Abluftkamin das Landschaftsbild in einer Weise stört, die der Brücke auch nur ansatzweise nahe kommt.